Ist dein Pferde-Blog konform mit dem Telemediengesetz?

DIE PRIVATSPHÄRE IM INTERNETZEITALTER

Mein Artikel über den Blogger-Relation-Kodex hat ein gewisses Interesse hervorgerufen, was mich sehr freut. Die derzeitigen Diskussionen über Kennzeichnungspflichten bei Werbung und Firmenkooperationen gehen noch weiter, denn es gibt gesetzliche Pflichten, die ebenfalls wichtig für Blogbetreiber sind. Ich möchte das in diesem Beitrag ein wenig erläutern, denn für mich ist das alles Neuland und ich muss mich selbst erst darüber informieren.

Man kann aus meiner Beurteilung heraus drei verschiedene Kategorien von Pferde-Blogs benennen:

1. Kategorie: private Blogs, sozusagen Online-Tagebücher, die sich nur an den privaten Freundeskreis richten und in denen persönliche Erlebnisberichte veröffentlicht werden.

2. Kategorie: öffentliche Blogs, in denen zwar auch tagebuchähnliche Einträge landen, doch zudem Beiträge geschrieben werden, die für fremde Leser interessant sind und sich an diese richten. Hier kommen wir nun in einen Bereich, den man ‘journalistisch’ bezeichnen könnte. Natürlich alles auf unentgeltlicher Hobbybasis. Dennoch handelt es sich bei den Beiträgen häufig um Inhalte, in denen Produkte beschrieben werden, Produktbilder gezeigt werden und Firmennamen genannt werden. Dies ist die große Grauzone, in der sich sehr viele Pferdeblogs bewegen.

3. Kategorie: öffentliche Blogs, die entweder von nur einer oder sogar mehreren Personen betrieben werden und oft schon eine gewissen Bekanntheit erlangt haben. Auf diesen werden sehr regelmäßig Produkte vorgestellt und es geht nicht nur um persönliche Erlebnisse der einzelnen Autoren, sondern oft zudem um die Vermittlung von Reitsportwissen, Pferdehaltung oder anderen Themen. Die Beiträge sind relativ eindeutig als journalistisch zu bezeichnen und haben teilweise eine Qualität, die mit Beiträgen in Zeitschriften konkurrieren könnte, selbst wenn sie meist eher kürzer sind.

Welche gesetzlichen Regelungen sind nun für diese verschiedenen Blogkategorien anzuwenden?
Nach § 5 Telemediengesetz (TMG) braucht jeder ein Impressum der „geschäftsmäßige Online-Dienste“ zur Verfügung stellt, nach § 55 Rundfunkstaatsvertrages (RstV) hat jeder ein Impressum anzugeben, der „journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte online stellt, die zur Meinungsbildung beitragen können” und bei kommerziellen Kommunikationen gilt § 6 TMG.

Es gibt also eine sogenannte Impressumspflicht, diese wird allerdings in unterschiedlichem Ausmaß beachtet.
Kategorie 3 ist ein Blog in dem ganz sicher eine vollständige Impressumspflicht besteht, das heißt der vollständige Name der Person muss genannt werden, die für den Inhalt verantwortlich ist. Weiterhin muss eine ladungsfähige Anschrift vorhanden sein. Das darf kein Postfach, Paketstation oder Briefkasten bei einer anderen Adresse sein. Das bedeutet, entweder muss dort die private Wohnadresse oder die offizielle Geschäftsadresse stehen, unter der man regelmäßig persönlich anzutreffen ist.
Allerdings frage ich mich, wie machen das Menschen, die sich ständig auf Reisen und vielleicht sogar im Ausland aufhalten? Man kann ja nicht täglich eine neue Hoteladresse angeben?

Es gibt Anbieter, bei denen kann man sogenannte virtuelle Büros mit Geschäftsadresse mieten, was eigentlich nichts anderes ist als eine Briefkastenfirma, nur mit dem klitzekleinen Unterschied, dass dort eine Sekretärin sitzt, die die Post öffnet und Vollmachten besitzt, um bspw. Einschreiben anzunehmen, mit Ausnahme der eigenhändigen Einschreiben. Dies nutzen sehr viele Firmen, ob es tatsächlich gesetzlich erlaubt ist, kann ich nicht beurteilen, selbst wenn es gängige Praxis ist.
Nachteil bei solchen virtuellen Büros sind die monatlichen Gebühren je nach Serviceangebot. Für den kleinen Reitsportblogger ist das eher zuviel Geld und Bürokratie.
Ich habe zufälligerweise eine kleine Reitsportmanufaktur entdeckt, die sich in so ein Businesscenter eingemietet hat. Kann man machen, nur irgendwie hat es für mich einen komischen Nachgeschmack, da es so wirkt, als hätten sie etwas zu verstecken. Denn häufig nutzen ‘seltsame’ teils ausländische Firmen solche virtuellen Geschäftsadressen. Auch bei den internationalen Reisebloggern findet man solche Adressen. Ich kann es also teilweise verstehen, das man so etwas nutzt. Andererseits hat es für mich einen Hauch der Illegalität und Entzug von realen Zugriffsmöglichkeiten der Gesetzeshüter in Deutschland.
Ich glaube, das ist eine Thematik die interessiert jetzt die Pferdeblogger hierzulande eher weniger, da sie sich die meiste Zeit in ihrem Wohnland aufhalten. Vielleicht wäre es sogar erlaubt die Stalladresse anzugeben? Nur kann das Pferd halt keine Post öffnen und ich bezweifle, dass der Stallbetreiber Lust drauf hat, die Post entgegen zu nehmen. Die Geschäftsadresse vom Arbeitgeber darf man sogar angeben, weil man sich dort tatsächlich werktags aufhält.

Kommen wir zu Kategorie 1, den privaten Blogs. Solche Pferdeblogs gibt es einige, es ist entweder gar kein Name oder nur der Vorname zu finden. Häufig sind das Blogs, bei denen nicht mal 10 Blogeinträge stehen und sicherlich nur sehr wenige Besucher pro Tag landen. Privat ist dann so eine Frage, wenn der Blog ohne Passwort oder kryptischen Namen zu erreichen ist und auf anderen öffentlichen Plattformen zu sehen ist. Dann gehört er irgendwie schon in Kategorie 2, finde ich. Bei den wirklich privaten Blogs, die sich an die Familie und Freunde richten, in denen über das Haustier geschrieben wird, kann auf ein Impressum verzichtet werden. Es kann also völlig anonym geschrieben werden.

Nun zu Kategorie 2, der riesigen Grauzone! Ich sehe mich selbst derzeit in dieser. Man weiß nicht so recht was muss man oder was kann man. Ein Impressum ist, so wie ich das aus den Gesetzestexten lese, erforderlich, d.h. der vollständige Name ohne Abkürzung muss genannt werden.
Nur wie beurteilt man die Beiträge? Ist das schon journalistisch und trägt es zur Meinungsbildung bei, auch wenn es vielleicht von nur maximal 10 Leuten pro Tag gelesen wird, aber gewiss nicht von 1000. Wann ist man noch ein kleiner Blog und ab wann ein mittelgroßer? Spielt die Anzahl der Leser für diese Beurteilung überhaupt eine Rolle?

Wie ist das zu beurteilen, wenn Produktbilder gezeigt werden, Firmen genannt werden, Produkttests gemacht werden. Ist das schon Werbung? Selbst wenn es ein “privater” Erlebnisbericht ist? Ohne Bezahlung? Bei einem selbstgekauften Produkt?
Wer will und kann das beurteilen? Auf der einen Seite heißt es, nein, es muss nicht gekennzeichnet werden, dennoch kann es dazu führen, dass Texte dadurch als journalistisch angesehen werden, also fällt der Beitrag wieder in andere Gesetze hinein.
Gehört man dann in die Kategorie 3, wenn man Produkte im Firmenauftrag testet und das Produkt kostenlos bekommen hat, einen Gutschein oder weitere kostenlose Produkte danach bekommt? Irgendwie ist das dann ja eine Art von Bezahlung, aber ist das wirklich schon gewerblich?
Muss man bei der kleinsten Kooperation schon ein Gewerbe anmelden oder läuft das unter Geschenke von Freunden, die zufälligerweise Firmeninhaber sind? Es heißt ja, selbst wer eine Gewinnerzielungsabsicht hat, handelt gewerblich. Nur welchen Gewinn hat man von einem Pferdeprodukt im zweistelligen Preisbereich?
Folgt man der Kennzeichnungspflicht, müsste selbst ein Produkttest schon als Werbung gekennzeichnet werden. Bedeutet es gleichzeitig, das Impressum muss eine vollständige Anschrift enthalten oder erst, wenn man damit Geld verdient?
Genau das ist der Hauptproblem für sehr viele Reitsportblogger, sofern sie sich mit diesem Thema überhaupt schon mal beschäftigt haben?! Ich beschäftige mich jedenfalls derzeit damit und bin mir nicht sicher, was ich als Mini-Blogger ohne Sponsoring bereits muss oder nicht.

Es gibt Blogs von Leuten, die bei Instagram bereits über 50.000 Abonnenten haben und deren Blog sicherlich von mehr als 10 Leuten pro Tag gelesen wird. (Ach wie gern wüsste ich von wie vielen?!) Schaut man in deren Impressum, steht dort zwar fast immer der Name, der meistens eh schon bekannt ist, weil die Leute öffentlich auftreten, nur die Anschrift fehlt und es wird geschrieben “Anschrift auf Nachfrage”. Ist das noch gesetzeskonform?
Eigentlich nein, wenn offensichtlich Werbung gemacht wird, die Beiträge als journalistisch zu bezeichnen sind, bezahlte Firmenkooperationen vorhanden sind oder sogar Affiliatelinks oder Banner auf dem Blog eingepflegt wurden.
Warum scheuen sich dann einige ihre Adresse zu nennen? Ganz klar, weil es die Privatadresse wäre und man keine Fangirls, Stalker, Schlägertrupps oder notgeile Typen vor der Haustüre stehen haben möchte. Die Impressumspflicht kollidiert eindeutig mit dem Wunsch nach Privatsphäre und dem Schutz von personenbezogenen Daten des Blogbetreibers und zudem der Wohnungsmitbewohner. Wie das zu beurteilen ist, weiß ich nicht. Wer dazu ein Urteil findet, kann es mir bitte gerne schicken.

Solange auf Reitsportblogger noch kein fieser Abmahnanwalt aufmerksam wird, kommt man damit durch. Richtig schmutzig könnte es allerdings werden, wenn die Pferdebloggerinnen sich untereinander verpfeifen, denn es gibt manche, die halten sich an die Vorgaben aus dem Telemediengesetz. Diese könnten ihre Wettbewerbskolleginnen kostenpflichtig abmahnen, natürlich nur, wenn sie wirklich abmahnberechtigt sind. Das ist nämlich der zweite Haken.
Im Internet werden Beträge von 50.000 € genannt, was sicherlich sehr abschreckend wirkt. In einem rechtskräftigen Urteil wegen unvollständigen AGBs hatte ich einen Betrag von ca. 900 € gelesen. Die realen Beträge sind wohl zum Glück niedriger und hängen sehr vom Einzelfall ab. Es ist auch nicht so, dass man selber etwas daran verdient, nein, der Anwalt verdient. Daher ist es eigentlich für einen selbst als Blogger oder YouTuber uninteressant so etwas zu tun.

Es gibt innerhalb der dritten Kategorie weiterhin eine Gruppe der Pferdeblogger, die einen kleinen Shop mit Fanprodukten, selbst hergestellten Produkten betreiben und/oder ein Unternehmen angemeldet haben. Diese sind auf jeden Fall zu einem vollständigen Impressum verpflichtet sowie Angaben zu ihrem Firmenunternehmen zu machen, sei es der Hinweis auf ein Kleingewerbe oder bei einer UG auf die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, natürlich nur sofern eine vorhanden ist.
Wie bei Instagram schon angekündigt, die Falschangabe dieser Nummer ist aus meiner Sicht sehr merkwürdig, vielleicht sogar schon als Betrug anzusehen und gehört von wem auch immer abgemahnt. Oder die Person sollte es endlich selbst korrigieren, wenn ihr dabei ein Fehler unterlaufen sein sollte? Das ist im Grunde das, was jedem als Möglichkeit erstmal gegeben werden sollte, die Nachbesserung.


Hinweis:

Es handelt sich bei den oben beschriebenen Ausführungen um meine persönliche Meinung oder eigenen Erfahrungen. Da ich kein Anwalt bin, ist dieser Text keine Rechtsberatung! Falls bei jemandem konkrete Fragen oder Probleme auftauchen, wendet man sich bitte an einen Anwalt.
Diskussionen können natürlich gerne in den Kommentaren stattfinden, vor allem wenn jemand wichtige Infos teilen möchte, die für Pferdeblogger interessant sind.

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